Als Vermieter haben Sie die Pflicht, die elektrische Anlage Ihres Mietobjekts so zu betreiben, dass keine Gefahr für Mieter, Besucher und Eigentum besteht. Was viele unterschätzen: Diese Pflicht ist nicht abstrakt, sondern hat konkrete rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen. Der E-Check ist das Werkzeug, mit dem Sie dieser Pflicht systematisch nachkommen. In diesem Beitrag klären wir, wann er Pflicht ist, wie oft Sie prüfen lassen sollten und was passiert, wenn der Nachweis fehlt.
Der E-Check ist eine standardisierte Prüfung der elektrischen Anlage und der angeschlossenen Geräte durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb. Geprüft werden Sicherungen, FI-Schutzschalter, Steckdosen, Leitungen, Verteiler, Beleuchtung, Sprechanlagen und alle festen elektrischen Installationen. Ziel ist, Mängel zu identifizieren, bevor sie zu Bränden, Personenschäden oder Geräteausfällen führen.
Das Ergebnis ist ein Prüfprotokoll, das den Zustand der Anlage dokumentiert, eventuelle Mängel auflistet und eine Prüfplakette für die Verteilung trägt. Dieses Protokoll ist Ihr Nachweis gegenüber Mietern, Versicherern und Behörden.
In Deutschland gibt es kein Gesetz, das den E-Check für vermietete Wohnungen pauschal vorschreibt. Was es aber gibt, ist eine Reihe von Pflichten, die zusammen genommen den E-Check faktisch nahelegen oder verlangen:
Die Quintessenz: Auch wenn der E-Check formal nicht überall Pflicht ist, ist er praktisch unverzichtbar, sobald die Frage der Haftung oder Versicherungsleistung im Raum steht. Ein häufig übersehener Punkt ist dabei der Zustand der Schutzschalter, dazu lohnt der Blick auf das Thema FI-Schalter nachrüsten.
Für privat vermieteten Wohnraum gibt es keine festen gesetzlichen Fristen. Etabliert hat sich:
Für gewerblich vermietete Objekte gelten die DGUV V3-Fristen, die je nach Anlagentyp zwischen einem und vier Jahren liegen.
Drei Risiken realisieren sich häufig.
Wenn Sie uns mit einem E-Check beauftragen, koordinieren wir mit Ihnen und ggf. den Mietern einen Termin. Wie lange das dauert, hängt von Größe und Zustand des Objekts ab. Den zeitlichen Rahmen nennen wir Ihnen vorab.
Vor Ort prüfen unsere Elektriker die Hauptverteilung, alle Steckdosen und Schalter, die FI-Schutzschalter, das Beleuchtungsnetz, die Sprechanlage und alle fest installierten Verbraucher. Wir messen Erdungswiderstand, Isolationswiderstand und Schleifenimpedanz nach VDE-Norm. Mängel werden im Protokoll dokumentiert. Erfordern sie sofortige Behebung, klären wir das vor Ort mit Ihnen ab.
Sie erhalten das Prüfprotokoll als PDF mit allen Messergebnissen, Mängelliste und Prüfplakette. Bei Bedarf erstellen wir direkt im Anschluss ein Angebot für die Behebung der gefundenen Mängel.
Pauschale Preise nennen wir bewusst nicht, weil sie ohne Blick auf das Objekt wenig aussagen. Den Aufwand bestimmen vor allem die Zahl der Wohneinheiten, der Umfang der Allgemeinflächen, das Alter und der Zustand der Verteilungen sowie die Frage, wie viele ortsveränderliche Geräte mitgeprüft werden sollen. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme bekommen Sie von uns ein verbindliches Angebot für Ihr Objekt.
Diese Beträge sind als Betriebskosten umlagefähig, soweit der E-Check im Mietvertrag oder in der Betriebskostenverordnung als wiederkehrende Maßnahme aufgenommen ist. Im Zweifel mit Ihrem Steuerberater klären.
Wir sind Elektrobetrieb aus Norderstedt mit Einsatzgebiet Hamburg und Umland. Wir machen E-Checks für Vermieter aller Größen, von der einzelnen Eigentumswohnung bis zum Mehrfamilienhaus mit 50 Einheiten. Unsere Elektriker sind nach DGUV V3 zugelassen und arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik. Details zu den Standorten finden Sie auf den Seiten E-Check in Hamburg und E-Check in Norderstedt.
Was uns für Vermieter besonders macht: Wir denken den E-Check als Teil einer langfristigen Sicherheitsstrategie. Wenn Sie uns dauerhaft als Partner haben wollen, übernehmen wir die Termin-Erinnerung, koordinieren mit Mietern und legen die Prüfprotokolle bei uns ab. Auch laufende Reparaturen wickeln wir über unseren Kundendienst ab.
E-Check für Ihr Objekt anfragen oder rufen Sie uns an unter 040 / 88 36 45 10. Wir kommen für eine erste Begehung vor Ort, schauen uns die Anlage an und erstellen Ihnen ein konkretes Angebot.
Dieser Beitrag fasst die Praxis zusammen, wie wir sie aus unserer täglichen Arbeit kennen. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Sie im Einzelfall prüfen lassen müssen, hängt von Ihrem Objekt, Ihrem Versicherungsvertrag und der konkreten Nutzung ab.
Passend dazu: Fehlt der Fehlerstromschutz, ist der nächste Schritt, den FI-Schalter nachrüsten zu lassen. Welche Probleme dabei in Bestandsgebäuden typisch sind, steht unter FI-Schalter im Altbau. Was Mieter bei einem Ausfall selbst prüfen können, erklären wir im Beitrag Stromausfall im Haus. Kommen in Ihrer Wohnanlage Wallbox-Wünsche auf, ist Lastmanagement im Mehrfamilienhaus der richtige Einstieg.
Andreas Pehlke
Geschäftsführer & Elektromeister
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